Kfz-Kennzeichen

Das Euro - Kennzeichen wurde obligatorisch zum 1.11.2000 eingeführt und ist heutzutage als Standardkennzeichen bekannt. Die im blauen Feld vorhandenen 12 Sterne stehen für die Mitgliedsstaaten der EU. Darunter ist das jeweilige Nationalitätskennzeichen angegeben.

Bei einem Saisonkennzeichen kann der Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Zeitraum eines Jahres sein Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Strassen zugelassen werden soll. Diese Regelung ist besonders interessant für Besitzer von Motorrädern, Wohnmobilen, Campinganhängern, Cabrios oder Roadstern; Fahrzeuge also die nur einige Monate im Jahr gefahren werden. Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle ist anzugeben für welchen Zeitraum die Zulassung gelten soll. Auf dem Muster z.B. von März bis September.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt als Überführungskennzeichen für Kraftfahrzeuge innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und hat eine Gültigkeit von 3-5 Tagen. Die auf dem gelben Feld angegebenen Zahlen zeigen den Ablauftag. Die benötigten Kurzzeitversicherung erhalten Sie bei uns. Die roten Kennzeichen für die Überführung oder zur Probefahrt beim Autohändler behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Das Ausfuhr oder auch Zollkennzeichen genannte Autoschild ist durch das rote Feld am rechten Rand des Schildes gekennzeichnet und dient zur Überführung eines Kraftfahrzeuges ins Ausland. Das im roten Feld angegebene Datum zeigt den Ablauftag. Die maximale Laufzeit beträgt 1 Jahr. Entsprechende Versicherungsdoppelkarten erhalten Sie bei uns.

Das "H" im Schild steht für historische Fahrzeuge. Voraussetzung für ein solches Kennzeichen ist ein Mindestalter des Fahrzeuges von 30 Jahren und ein Abnahme vom TÜV auf Verkehrssicherheit und auf den originalgetreuen Zustand. Der Fahrzeughalter hat nach Zuteilung eines historischen Kennzeichens den Vorteil, dass sein Fahrzeug pauschal versteürt wird. Die jährliche Kfz - Steuer beträgt ca. 190,--€.
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